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Debitkarten

Unter Debitkarten werden alle Karten erfasst, deren Einsatz eine sofortige Belastung/Abbuchung vom Konto bewirkt. Hierzu zählen beispielsweise EC-Karten oder Bankkundenkarten, jedoch keine Kreditkarten. Aus Sicht der Polizei ist das größte Problem, wenn bei der Bezahlung mit einer Debitkarte nicht nach der Geheimnummer - Persönliche Identifikationsnummer (PIN) - gefragt wird. Beim elektronischen Lastschriftverfahren wird die EC- oder Bankkarte des Kunden einfach durch einen Magnetstreifen gezogen. Eine Unterschrift genügt, um den Betrag vom Konto einzuziehen. Die Unterschrift sei von den Tätern leicht zu fälschen. Nur wenige Kaufhäuser, so klagt die Polizei, verlangen überdies die Vorlage eines Personalausweises. Hauptargument des Einzelhandels gegen den Einsatz des PIN-Verfahrens seien die dadurch entstehenden Kosten (0,3 Prozent des jeweiligen Zahlungsbetrags) und der höhere Zeitaufwand an der Kasse.

Artikel vom 10.03.2005