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Justizminister räumt Fehler ein

Flüchtiger Mörder hätte nicht in offenen Vollzug verlegt werden dürfen

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) hat im Fall des flüchtigen dreifachen Mörders Manfred Hiltmann (45) Fehleinschätzungen der zuständigen Vollzugsämter eingeräumt, die nicht nachvollziehbar seien.

Der zu lebenslanger Haft Verurteilte hätte spätestens im Juni 2004, nach dem Scheitern seiner zweiten Ehe, wieder in den geschlossenen Vollzug verlegt werden müssen, da die sozialen Beziehungen zerbrochen seien, sagte der Minister gestern im Rechtsausschuss des Landtages.
Hiltmann hatte 1985 auf einem Reiterhof in Enger (Kreis Herford) drei Menschen erschossen. Er war 1987 wegen Mordes zu einer lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 27. Februar 2005 kehrte er nach seinem Ausgang nicht in die Außenstelle Oelde der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne zurück und ist seitdem flüchtig.
Es sei auch ein gravierender Fehler gewesen zu glauben, dass Hiltmann sechs Jahre im offenen Vollzug ohne Fluchtgedanken verbringen würde, sagte Gerhards. Die Lockerungen seien ohne Rücksprache mit dem Ministerium vom ehemaligen Vollzugsamt Rheinland und dem Landesvollzugsamt in Wuppertal gefällt worden. Die Fehleinschätzungen hätten aber keine rechtlichen Konsequenzen, da Dienstpflichten nicht verletzt worden seien. Die Verlegung xin den offenen Vollzug im Jahre 2000, bei einer Mindesthaft von 24 Jahren, sei ein »Ausreißer« gewesen. Derzeit gebe es in NRW 34 »Lebenslängliche« im offenen Vollzug, die noch Haftstrafen von sechs bis 36 Monaten zu verbüßen hätten.
Der Minister kündigte an, dass in Zukunft lebenslang Verurteilte nur in Ausnahmefällen in den offenen Vollzug verlegt werden dürfen, wenn sie noch mehr als vier Jahre Haft absitzen müssten. Diese Regelung sei 1999 abgeschafft worden. Nach Angaben des Bielefelder CDU-Landtagsabgeordneten Rainer Lux stellt sich im Fall Hiltmann auch die Frage nach der politischen Verantwortung.

Artikel vom 10.03.2005