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Jeder Autofahrer ist verpflichtet, einen intakten Verbandkasten im Auto mitzuführen, daran erinnert die Dekra. Nur wenn dies jeder tue, könne im Notfall jedem Verletzten geholfen werden. Dazu gehöre auch, den Inhalt des Erste-Hilfe-Materials von Zeit zu Zeit zu überprüfen und veraltetes zu erneuern. Hierbei sei ein vom Hersteller angegebenes Verfallsdatum zu beachten. Bei der Hauptuntersuchung kann der Prüfingenieur einen fehlenden oder mangelhaften Verbandkasten beanstanden und als geringen Mangel im Prüfbericht vermerken. Bei Polizeikontrollen kann die Ordnungswidrigkeit den Fahrer fünf Euro und den Halter des Fahrzeuges zehn Euro Verwarnungsgeld kosten. Das Erste-Hilfe-Material muss dem Normblatt DIN 13164, entsprechen und vor Staub und Feuchtigkeit geschützt sein.

Artikel vom 11.03.2005