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Schutz gegen
die Korruption

VHS informierte Stadt-Mitarbeiter

Von Jürgen Vahle (Text und Foto)
Warburg (WB). Wie kann ich mich vor Korruption schützen? Antworten auf diese Frage bekamen gestern leitende Mitarbeiter der Stadtverwaltungen aus Warburg, Willebadessen und Borgentreich im Warburger Rathaus Zwischen den Städten. Sie nahmen dort an einem ungewöhnlichen VHS-Seminar teil.

Uwe Bekemann, 45-jähriger Korruptionsbeauftragter der Stadt Bielefeld, war nach Warburg gekommen, um den städtischen Angestellten zu zeigen, wie schnell man in die Mühlen der Korruption geraten kann. Das Seminar sollte die Führungskräfte für dieses heikle Thema sensibilisieren - zum Selbstschutz und zum Schutz ihrer Kollegen.
Experten des Bundeskriminalamtes schätzen die Steuerausfälle und Staatsmehrausgaben durch Korruption in Deutschland auf etwa 200 Milliarden Euro pro Jahr - ohne die mehrfach höheren Verluste in der Wirtschaft und im Sozialsystem (wie Firmen- und Privat-Insolvenzen, Arbeitslosigkeit bis hin zur Sozialhilfe). Von Korruption besonders betroffen sind nach Informationen von Uwe Bekemann diejenigen Mitarbeiter von Verwaltungen, die Genehmigungen und Aufträge erteilen oder Material beschaffen - »eben alle diejenigen, die mit Geld zu tun haben.«
Dabei gingen Firmenvertreter, die sich von den städtischen Angestellten einen Vorteil erhoffen, oft subtil vor. Mit kleineren Geschenken - beispielsweise einem Pfund Kaffee - werde getestet, ob ein Mitarbeiter überhaupt »empfänglich« ist. Häufig bemerke der Amtsleiter die üblen Machenschaften erst dann, wenn er schon bis zum Hals in ihnen verstrickt ist, erläuterte Bekemann.
Mittlerweile gebe es in der Bevölkerung aber eine größere Wachsamkeit - die auch negativen Auswüchse hervorrufen. Es könne schließlich auch etwas damit erreicht werden, einen Mitarbeiter oder Kommunalpolitiker der Korruption zu bezichtigen - obwohl die Anschuldigungen nicht haltbar sind. Das wäre dann die Tatbestände der üblen Nachrede oder der Beleidigung, die ebenso strafbar sind wie die Korruption selbst.
Gegen eine Form der Korruption ist aber Justizia in vielen Fällen machtlos: die Vetternwirtschaft. Wenn weniger qualifizierte Verwandte oder gute Bekannte aus Gefälligkeit auf bestimmte Posten befördert würden, sei gegen eine solche Stellenvergabe in der Regel nur schwer gerichtlich vorzugehen. Moralisch verwerflich sei sie aber allemal, meinte Uwe Bekemann.

Artikel vom 10.03.2005