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45-Jähriger kam
vor Gericht
glimpflich davon

Anklage: sexueller Missbrauch

Lübbecke/ Minden (by). Seine Anschrift mit Telefonnummer händigte der Täter seinem Opfer aus. Die Kripo konnte ihn deshalb kurz nach der Tat festnehmen. Der 45-jährige freie Handelsvertreter hatte am 21. Juli vergangenen Jahres eine gleichaltrige Schwerbehinderte in ihrer Wohnung in Lübbecke sexuell missbraucht. Nun musste sich der Mitarbeiter einer namhaften Staubsaugerfirma vor dem Mindener Schöffengericht verantworten, wo er glimpflich davon kam.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person wurde nun eine einjährige Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt. Als Bewährungsauflage brummte das Gericht ihm die Verrichtung von 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden auf. Außerdem muss der Lübbecker für die Verfahrenskosten und seine eigenen Ausgaben aufkommen. Dass der Angeklagte nicht die ganze Strenge des Gesetzes zu spüren bekam, lag an den besonderen Umständen dieses Falles. Zum einen gab er unumwunden die Vorwürfe zu, womit er der geschädigten Frau, die noch heute an den Folgen der Tat sehr zu leiden hat, ihre Aussage vor dem Gericht ersparte. Zum anderen war der Angeklagte strafrechtlich noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten und entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem Opfer.
Als Handelsvertreter tauchte der Mann an jenem Morgen auch an der Tür seines späteren Opfers auf. Er bot sich an, den Staubsauger der Frau zu überprüfen und eventuelle Wartungsleistungen zu erbringen. Das lehnte die Wohnungsinhaberin aber ab. Der Vertreter setzte daraufhin einen Fuß in die Tür und verschaffte sich Zutritt. Zunächst ging er durch alle Räume und nahm dann den Staubsauger in Augenschein, an dem er unaufgefordert eine kleine Reparatur durchführte. Für seinen Dienst verlangte der ungebetene Gast von der an ihrem Küchentisch sitzenden Wohnungsinhaberin 15 Euro. Nachdem er Platz genommen hatte, berührte er die Frau plötzlich unsittlich. Außerdem versuchte er die unter Paraplegie leidende Schwerbehinderte zu küssen. Die Frau wehrte sich so heftig wie sie konnte. Daraufhin ließ der Täter von ihr ab und verließ die Wohnung.
Wie es zu dem sexuellen Missbrauch kommen konnte, das konnte sich der Angeklagte nicht erklären, wie er zu verstehen gab. Es müsse plötzlich über ihn gekommen sein. Heute bereue er alles. Dass der Lübbecker die Verurteilung zur Warnung dienen lässt, davon war das Gericht auf Grund seiner glaubhaften Beteuerungen überzeugt. Für den Mann hatte sein Fehlverhalten bereits kurz nach der Tat böse Folgen: Er wurde seinen Job los, und seine Frau trennte sich von ihm.

Artikel vom 09.03.2005