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»Geldwäscher«
erneut verurteilt

48-Jähriger als Freigänger straffällig

Von Wolfgang Clemm
Herford/Hiddenhausen (HK). Wegen »leichtfertiger Geldwäsche« ist der 48 Jahre alte Architekt Karsten A. (Name geändert) aus Bad Salzuflen vom Erweiterten Schöffengericht Herford zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden. Außerdem soll der hochintelligente Angeklagte 300 Sozialstunden ableisten - wenn er im Herbst seine fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen elffachen Betrugs mit Millionenschaden verbüßt hat.

1991 hatte er schon einmal wegen elf Betrugsfällen vier Jahre Gefängnis kassiert und weitgehend verbüßt.
Vieles im jüngsten Prozess ließ an »1001 Nacht« denken. Als Freigänger aus dem Offenen Vollzug Brackwede II arbeitete Karsten A. in einem Ingenieurbüro in Hiddenhausen. Dort betreute er vorrangig das Konzept einer luxuriösen »Männerklinik« in bester Rheinlage und ein Projekt in Dubai. Ein »potenter« Investor aus Flensburg lebte mit seiner Familie zwar von der Sozialhilfe, besaß aber zwei Finanzfirmen mit Sitz in den USA und Konten in Bregenz/Vorarlberg. Er nahm Leuten hohe Geldbeträge mit gefälschten Bankbürgschaften der ABN Amro-Bank ab. Eine Million Euro überwies er ohne Vertrag und Quittung an die Not leidende Hiddenhausener Firma. Das Landgericht Memmingen verdonnerte ihn zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.
Einer der beiden hiesigen Chefs kaufte einen 120 000 Euro-Porsche und »schenkte« Karsten A. 470 000 Euro, der das Geld in Windeseile unter die Leute brachte: Zwei Knastkollegen bekamen je einen Audi A6, die Familie einen 30 000 Euro-Urlaub in Mexiko, an dem der Freigänger leider nicht teilnehmen durfte, die Scheidung läuft übrigens inzwischen. Der Hiddenhausener bekam für seine leichtfertige Geldwäsche in Memmingen ganze 90 Tagessätze Geldstrafe.
Ein Zuschauer wollte noch etwas über den Verbleib von 20 Millionen Euro erfahren, wurde aber auch nicht klüger. Karsten A. verscherzte sich durch die neue Tat immerhin die vorzeitige Entlassung und landete wieder im geschlossenen Vollzug in der JVA Detmold. »Sie hätten es mit Ihrer kriminellen Erfahrung besser wissen müssen«, meinte der Vorsitzende Richter Bernd Kahre, der eigentlich die Grenze zum Vorsatz ganz nahe sah.

Artikel vom 09.03.2005