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Per E-mail mit
Bombe gedroht

Betrüger vor Amtsgericht verurteilt

Von Bernhard Liedmann
Kreis Paderborn (WV). Per Mouse-Klick kam die Bombendrohung und legte über Stunden die Produktion beim Nahrungsmittelhersteller Stute lahm. Doch die vermeintliche Anonymität des Internets schützt den 42-jährigen Beschäftigten des Paderborner Unternehmens nicht. Gestern wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt.

Von einem Internet-Café in der Paderborner Innenstadt schickte der gebürtige Lichtenauer Kurt P. (Name geändert) an einem Freitagnachmittag im Oktober 2004 über die Homepage der Firma Stute die E-mail als »Scherz« ab: Die Bombe sollte an einer Rampe an der Halberstädter Straße hoch gehen, unterschrieben war sie mit »Schönen Gruß an ÝA.C.E.Ü« (Vitaminsaft des Herstellers). Absender war ein »Ex der Firma«. Ausgelöst wurde ein Großeinsatz der Polizei über Stunden, Teile des Betriebs wurden komplett abgesperrt bis nach Stunden auch die Bombenspürhunde nichts gefunden hatten.
Vor dem Amtsgericht bestritt gestern der als Produktionshelfer bei Stute Beschäftigte zunächst die Tat. Er habe nur die E-mail abgeschickt, aber nicht selbst geschrieben, war die erste Variante. Später brachte er noch die Version ins Spiel, dass eventuell seine Frau, die damals auch im Café gewesen war, die Drohung vielleicht geschrieben hat. Doch Zeugenaussagen und die Video-Kamera belegten, dass er zur Tatzeit am Rechner Nr.7 gesessen hatte. »Ich dachte, niemand nimmt das ernst«, entschuldigte sich der Bombendroher und gestand schließlich.
Doch nicht nur der strafbare Umgang mit dem Internet wurde dem gelernten Fleischer zur Last gelegt. Im Trend der Zeit mit zunehmenden Geldkarten-Betrügereien wurde ihm Betrug in 38 Fällen mit seiner EC-Karte zur Last gelegt. Bei einer Bank hatte er sich ein Guthabenkonto angelegt und nutzte die Praxis einer Supermarkt-Kette aus, beim Bezahlen mit der Karte bis 40 Euro nur die Unterschrift zu verlangen. An bis zu sieben Orten pro Tag klapperte er die einzelnen Märkte ab und zahlte nur Kleinstbeträge. Ohne Deckung auf dem Konto zahlte er die Kleinstbeträge als »Anschaffung für meinen Geburtstag«. Am Ende stand eine Gesamtrechnung von 850 Euro, die nicht gedeckt war, auch weil das Gehalt auf das Konto der Ehefrau und schließlich auf das Konto des Schwiegervaters floss.
Wegen dieser Betrugsserie und wegen der »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat« wurde Kurt P. vom Richter schließlich zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt.

Artikel vom 09.03.2005