08.04.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

In barer Münze

An Parkuhren gelten besondere Regeln


Parkuhren und Parkscheinautomaten richtig zu bedienen, ist nicht immer einfach. Wann muss man zahlen, wann darf man ohne Gebühren halten? Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Zunächst gilt bei funktionierenden Parkeinrichtungen: man darf die zulässige Parkzeit nicht überschreiten (auch nicht kurzfristig); man darf zum Ein-/Aussteigen, Be-/und Entladen halten, ohne die Parkuhr zu betätigen; man darf an Parkuhren die Restparkzeit des Vorgängers nutzen, bei Parkscheinautomaten nur, wenn der Vorgänger den Parkschein weitergibt; man sollte den Parkschein für das Überwachungspersonal gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen.
Falls mehrere Kleinfahrzeuge (Motorräder) in einer Markierung parken, muss bei Parkscheinautomaten an jedem Fahrzeug ein Parkschein angebracht sein. An Parkuhren genügt es, wenn die Uhr in Gang gesetzt wurde. Sind Parkuhr oder Automat defekt, muss man die Parkscheibe benutzen und sie gut sichtbar ins Fahrzeug legen. Sie wird auf den Strich der halben Stunde eingestellt, die der Ankunft folgt (Beispiel: Ankunft 10.09 Uhr, Einstellung 10.30 Uhr).

Artikel vom 08.04.2005