08.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Türsteher als
Dealer aktiv

Bewährungsstrafe für 28-Jährigen

Herford (cl). Von drei ganz alten Straftaten wurde jetzt der inzwischen 28 Jahre alte Lars A. (Name geändert) beim Jugendschöffengericht eingeholt: Dreimal hatte er einen ehemaligen Arbeitskollegen nach Emsdetten geschickt, um jeweils drei Kilogramm Haschisch, einmal auch ein Pfund Marihuana, nach Herford zu holen, wo Lars A. die Drogen Gewinn bringend verkaufte.

Durch ein spätes Geständnis des Kurierfahrers kamen die Verbrechen heraus. Schon am 9. November 2004 wollte das Erwachsenen-Schöffengericht den Fall verhandeln, damals wurde aber die vermutliche Tatzeit um ein Jahr, auf 1996 zurückdatiert, damit war die Jugendkammer zuständig (das HERFORDER KREISBLATT berichtete exklusiv).
Zugunsten des Angeklagten wurde für den seinerzeit 20-Jährigen jetzt Jugendrecht angewandt, obwohl man ihm als Geldtransportfahrer bei der Firma ADS (mit Fachabitur und Sportleiterausbildung) durchaus Verantwortung zugetraut und übertragen hatte. Es gab aber für die mildere Beurteilung ernst zu nehmende Gründe, wie auch Staatsanwalt Oliver Brendel und Verteidiger Dr. Detlev Binder betonten. Das Urteil von Richter Dieter Bollhorst und dem Schöffenpaar: Ein Jahr Jugendstrafe mit Bewährung und 1200 Euro Geldbuße zugunsten des »Anleger e.V.«.
Das freimütige Geständnis des Angeklagten wog sehr positiv, denn der damalige Kurierfahrer ist heute in einer Verfassung, in der seine Zeugenaussage dem Gericht wohl kaum weiter geholfen hätte.
Die besondere Brisanz des Falles lag aber auf einer ganz anderen Ebene: Lars A. war Chef und Geschäftsführer der Türstehertruppe in einer hiesigen Discothek, die sich besonders damit rühmte, Dealern das Handwerk zu legen. Fachleute vermuteten seit langem, dass hier lediglich lästige Konkurrenz vom Markt gedrängt worden sei. Am 27. Februar 2004 hatte das Erwachsenen- Schöffengericht den Angeklagten, der heute sein Gewerbe abgemeldet hat und nur noch als Berater auf Honorarbasis tätig ist, wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einem Jahr Erwachsenenstrafe mit Bewährung verurteilt.

Artikel vom 08.03.2005