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Nach Überschwemmung:
Stadt Dissen muss zahlen

Rund 25 000 Euro Schadenersatz für Kläger


Dissen (kan). Rund 25 000 Euro Schadenersatz muss die Stadt Dissen nach einer Überschwemmung des Dissener Baches an den Inhaber eines Elektrobau-Handwerksbetriebes zahlen. Dieses Urteil hat die zehnte Zivilkammer des Osnabrücker Landgerichts gefällt.
Der Keller des Klägers war am 29. Juni 1997 während starker Regenfälle von Wasser aus dem Dissener Bach überschwemmt worden. Mehrere Tausend, zum Teil sehr wertvolle Gegenstände aus dem Betrieb waren dabei unbrauchbar geworden und mussten ersetzt werden.
An der drei Kilometer entfernt gelegenen Wetterstation Bad Rothenfelde waren an diesem Tag zwischen 18.20 und 18.40 Uhr Niederschläge von 37,2 Millimeter pro Quadratmeter gemessen worden. Zwischen 21.50 und 22.50 Uhr fielen weitere 10,9 Millimeter Regen pro Quadratmeter.
Der Dissener Bach, der das Wasser nicht fassen konnte und deshalb über die Ufer trat, ist im Ortsbereich betoniert und an den Seiten ausgemauert. Mehrere Regenabflussrohre, die von der Stadt im Zuge der Erschließung von Baugebieten angelegt wurden, münden in das Gewässer. Kurz oberhalb des Grundstücks des Klägers fließt der Bach in ein gemauertes Becken. Auf dieses Becken führt ein weiteres Rohr zu, das von der Stadt eingebaut wurde, um ein nahegelegenes 16-Familienhaus vor Überschwemmungen zu schützen.
Der Dissener Bach war bereits 1976 und 1984 mehrfach über die Ufer getreten. Damals wurde das Grundstück des Klägers ebenfalls betroffen. (AZ 10 O 1024/00)

Artikel vom 08.03.2005