09.05.2005
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Stemwede
Gutsherrlichkeit: Wie verworren die Zehntpflicht und Gutsherrlichkeit der Wehdemer Höfe waren, geht aus der »Visitations Registratur über des Ambts Rahden andere Vogtey Stemwehderberg« von 1682 hervor. Die Vogtei Stemweder Berg mit den Ämtern Dielingen und Wehdem war mit den Vogteien Rahden und Levern zu der Verwaltungseinheit »Ambt Rahden« zusammengeschlossen.
© STEMWEDER ZEITUNGFolge 399
Artikel vom 09.05.2005