05.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Übernahme
in Alg II

Weniger Sozialhilfefälle


Lübbecke / Hüllhorst / Pr. Oldendorf (jug/wm). Sozialhilfeempfänger, die mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können, werden seit dem 1. Januar im Zuge der Hartz-IV-Reformen über das Leistungssystem »Arbeitslosengeld II« finanziert, für das der Bund aufkommt. Dabei handelt es sich um Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Unterkunftskosten sind dagegen von anderer Stelle zu tragen; das stellen hier vor Ort die Kommunen über den Kreis Minden-Lübbecke sicher.
Ende 2004 waren bei der Stadt Pr. Oldendorf 166 Sozialhilfefälle registriert. Davon wurden 155 als arbeitsfähig erklärt und damit in die finanzielle Obhut des Bundes übergeben. Im Gegenzug musste die Kommune allerdings 54 Empfänger der früheren Grundsicherung übernehmen, was heute Sozialhilfe ist, so dass in Oldendorf Ende Januar 66 Sozialhilfefälle gab. Ohne andere Erkenntnisse gingen alle Kommunen bei der Überleitung von Sozialhilfeempfängern ins Arbeitslosengeld II davon aus, dass die Betroffenen mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Das Gegenteil muss der Medizinische Dienst der Rentenversicherung oder ein Amtsarzt feststellen.
In Hüllhorst waren im Dezember 2004 etwa 60 Bedarfsgemeinschaften als Sozialhilfeempfänger registriert. Diese Zahl sank im Januar auf sechs bis zwölf.
In der Stadt Lübbecke sank die Zahl von 369 auf etwa zehn Bedarfsgemeinschaften.

Artikel vom 05.03.2005