Karlsruhe (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat zwei radikale Tierschützer wegen der »Befreiung« von etwa 60 Gänsen, Enten und Puten zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden arbeitslosen Aktivisten hatten die insgesamt 900 Euro teuren Tiere aus einem Geflügelmastbetrieb im Rhein-Neckar-Kreis mitgenommen und in die Obhut Unbekannter gegeben, weil sie Tiere als Individuen ansehen, die nicht im Eigentum von Menschen stehen dürfen. Das OLG sah das in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss deutlich anders: Tiere sind Sachen im Sinne des Strafrechts - wer sie entwendet, macht sich des Diebstahls schuldig. Das OLG verhängte Strafen von 210 und 300 Euro. Az.: 2 Ss 177/04 vom 18. Februar 2005