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Der Hersteller
muss zahlen


Oldenburg (dpa). Ein Schmerzensgeld von 7500 Euro erhält eine Frau in Oldenburg nach einem Fahrradunfall in Folge eines Materialfehlers. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Frau war im Sommer 2001 schwer gestürzt, weil an ihrem nagelneuen Fahrrad eine Pedale gebrochen war. Sie zog sich einen offenen Unterschenkelbruch und eine komplizierte Daumenfraktur zu. Sie musste zwei Mal operiert werden. Schon das Landgericht Oldenburg hatte den Hersteller des 142 Euro teueren Rades zum Zahlen von Schmerzensgeld und damit zur Haftung für den Produktfehler verurteilt. Dagegen hatte der Hersteller Berufung eingelegt, die das Oberlandesgericht jetzt als unbegründet zurückgewiesen hat. Az: 8 U 301/04

Artikel vom 05.03.2005