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»Behauptung
haltlos und
unzutreffend«


Vlotho (jg). Als »haltlos und definitiv unzutreffend auch für Vlotho« hat Susanne Klaus, Leiterin des Sozialbüros an der Poststraße, die Behauptung der Bundesregierung zurück gewiesen, erwerbsunfähige Hilfeempfänger seien durch die Sozialämter fälschlich in das Arbeitslosengeld zwei (ALG II) überwiesen worden. Bei von den Antragstellern erklärter oder durch die Sachbearbeiter vermuteter Erwerbsunfähigkeit seien bereits im letzten Jahr Gutachten des Gesundheitsamtes angefordert worden, erklärte sie im Sozialausschuss des Rates. Auch die kritisierte Zuordnung von Aids- oder Suchtkranken und Obdachlosen zum ALG II sei so vom Gesetzgeber vorgesehen.

Artikel vom 05.03.2005