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vital &gesund

Der Medizin-Ratgeber in der LÜBBECKER KREISZEITUNG


Jetzt halten Gentests auch in Arztpraxen Einzug. Es können Krebsgene am Muttermund nachgewiesen werden oder Thromboseneigung durch einfache Blutentnahmen ausgeschlossen oder bewiesen werden. Genteste sind Blut- oder Speichelteste, die gewisse biologische Eigenschaften beim untersuchten Menschen nachweisen. In der Gerichtsmedizin ist diese Methode gar nicht mehr weg zu denken. Es besteht kaum eine Verwechslungsmöglichkeit.
Die Vorkehrungen, die dann eine betroffene Patientin oder ein betroffener Patient zu treffen hat, schränken das Leben kaum oder gar nicht ein. Diese Woche wurde in den USA ein Gentest zugelassen, der bei der Dosierung von Medikamenten wertvolle Dienste erweisen wird. Medikamente werden bislang nach Gewicht, Alter und selten nach Geschlecht verordnet. Wir Menschen verstoffwechseln Medikamente aber unterschiedlich schnell. Schätzungen gehen davon aus, dass alleine in Deutschland tausende Menschen wegen Über- oder Unterdosierungen von Medikamenten im Krankenhaus behandelt werden müssen. Insbesondere sind ältere Patienten betroffen, die häufig eine Vielzahl von Wirkstoffen täglich schlucken.
Eine mikroskopische chemische Fabrik, deren Namen Cytochrom 450 lautet, ist für den unterschiedlich schnellen Medikamentenabbau verantwortlich. Es kann sein, dass ein Patient eine doppelte Dosis braucht wie ein anderer Patient bei dem gleichen Gewicht. Zusätzlich kommen noch Unterschiede in Geschlecht und Hautfarbe, die die Leistungsfähigkeit von Cytochrom 450 beeinflussen. Eine Reihe von häufig verordneten Medikamenten wie Antidepressiva oder Beta Blockern können mit Hilfe diese Testes so besser fein abgestimmt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, es soll nicht die sorgfältige Verordnung eines Medikamentes durch eine Ärztin oder Arzt ersetzt werden. Bei der Vielzahl der möglichen Wirkstoffkombinationen werden Gentests die Verordnung individueller machen. Unerwünschte Über- oder Unterdosierungen werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.

Artikel vom 05.03.2005