05.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ferkelstall am Erholungsgebiet

Stadt erteilt gemeindliches Einvernehmen für Bau in Henglarn

Von Heinz-Peter Manuel
Henglarn (WV). »Grünes Licht« hat der Rat der Stadt Lichtenau für Pläne eines Landwirts aus Henglarn gegeben, in der Nähe des Paddelteiches seinen Ferkelaufzuchtstall zu erweitern, einen Jungsauenstall und einen geschlossenen Güllehochbehälter zu bauen. Gegen vier Stimmen (drei aus der SPD-Fraktion, eine aus der CDU) erteilte der Rat das »gemeindliche Einvernehmen«.

Bereits 2002 hatte der Bauer eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des Ferkelaufzuchtstalls gestellt. Alle beteiligten Behörden hatten Zustimmung signalisiert, der Kreis Paderborn beschied die Anfrage positiv.
Jetzt liegt der konkrete Bauantrag vor. Danach sollen insgesamt 2126 Ferkelplätze und zusätzlich 592 Sauenplätze realisiert und genehmigt werden. In ihrer ersten Prüfung lehnten die Fachbehörden ab, dass Gülle vom Stall zu einem weiter entfernten Güllebehälter transportiert werden muss. Das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz forderte sie Errichtung eines Güllehochbehälters am Betriebsstandort. Wegen der erheblichen Änderung des schon einmal in Lichtenau beratenenen Antrags sollte der Rat erneut über das Einvernehmen der Gemeinde entscheiden.
Auch wenn es - vor allem wegen der geplanten Renaturierungsarbeiten am Paddelteich in Henglarn - »Bauchschmerzen« bei diesem Großvorhaben gibt, hatte der Rat letztlich keine andere Chance, als dem Projekt zuzustimmen. Es handelt sich, so machte der Bürgermeister deutlich, um ein Vorhaben im Außenbereich, das privilegiert zu behandeln sei. Städtebauliche Planungen, die dem Vorhaben entgegen stehen, liegen nicht vor.
Nach telefonischer Auskunft gibt es auch für die untere Wasserbehörde und das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz keine Gründe, die Zustimmung zu verweigern. »Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Verwirklichung seiner Pläne«, machte Wange im Rat deutlich. In diesem Zusammenhang forderte Henglarns Ortsvorsteher Josef Simon, dass nach Fertigstellung der Arbeiten die geforderte Eingrünung nach Süden - in Richtung Henglarn und Paddelteich - unbedingt zu erfolgen habe.
Die Ausweisung eines »Erholungsgebietes Paddelteich« im Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau unterstreiche wohl das Bestreben der Stadt, hier ienen Erholungsbereich zu etablieren. Der sei allerdings nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen gedacht. Insofern ergäben sich Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Bevölerung allenfalls kurzfristig, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Das seien keine städtebaulichen Gründe, die den Plänen entgegen gehalten werden könnten.

Artikel vom 05.03.2005