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Zollgewerkschaft weist Kritik zurück

»Brücke«-Überprüfung in entspannter und freundlicher Atmosphäre


Zum Leserbrief von Winfried Golücke »Zollkontrolle ängstigte behinderte Menschen« (WV vom 15. Februar), der sich auf die Überprüfung des Integrationsbetriebs »Die Brücke« in Bad Lippspringe bezieht:
Die Darstellung des Herrn Gelücke enthält eine Anreihung von Unwahrheiten, die einer Richtigstellung bedürfen. Er übernimmt meines Erachtens ungeprüft Informationen aus zweiter Hand und verwendet sie in einem für die Öffentlichkeit bestimmten Leserbrief. Damit hat er den beteiligten Prüfern und der von ihm, im übrigen befürworteten Bekämpfung der Schwarzarbeit geschadet.
Nach den übereinstimmenden Stellungnahmen der Prüfer hat sich der von Herrn Golücke kritisierte Vorfall tatsächlich in einer entspannten und freundlichen Atmosphäre abgespielt (keine der geprüften Personen war eingeschüchtert). Es wurden weder Räume noch Schränke durchsucht, noch Personen verhört (lediglich - wie im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorgesehen - befragt, für eventuelle spätere Abfragen). Kopien von Unterlagen, die an der Wand hingen, hat die stellvertretende Betriebsleiterin freiwillig gefertigt und ausgehändigt.
Die Prüfer trugen auch keine Bomberjacken oder Springerstiefel, sondern eine schlichte Dienstkleidung. Sie haben sich ordnungsgemäß ausgewiesen (Dienstausweis) und die Prüfungsabsicht genannt. Die Bewaffnung dient bei Prüfungen und bei strafprozessualen Maßnahmen ausschließlich der Eigensicherung. Bei den täglichen Prüfungen (nicht zu verwechseln mit strafrechtlichen Ermittlungen) in unterschiedlichsten Branchen wird zum Teil gewaltbereites Personal angetroffen (auch organisierte Kriminalität). So wurden im Jahr 1998 drei Zöllner erschossen; eine Bewaffnung ist deshalb gerechtfertigt; sie stört bei Polizisten doch auch nicht.
Bei der Verabschiedung hat Frau Engelhardt den Prüfern noch einen Werbeprospekt der Wäscherei ausgehändigt. Erst zu diesem Zeitpunkt standen zwei männliche Kunden am Tresen der Wäscherei.
Die von Herrn Golücke herabwürdigend dargestellte Prüferin ist im übrigen stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte beim Hauptzollamt Bielefeld. Sie entspricht so gar nicht dem von ihm entworfenen Bild. Er sollte sich deshalb bei der Prüferin entschuldigen.
GERHARD TEUBER
Vorsitzender des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft OV Paderborn

Artikel vom 22.03.2005