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Fahrer ist
unschuldig


Wird ein Fußgänger auf einem Zebrastreifen angefahren, trägt nicht automatisch der Pkw-Fahrer die Schuld. Denn obwohl Passanten durch die schwarz-weiße Markierung Vorrang vor dem Straßenverkehr haben, dürfen sie nicht blindlings auf die Fahrbahn treten. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm weist der Kölner Anwalt-Suchservice hin.
Im vorliegenden Fall war eine Frau auf dem Bürgersteig entlanggegangen. Hinter ihr näherte sich ein Fahrzeug, das nur etwa 30 Stundenkilometer schnell fuhr, obwohl 50 Stundenkilometer erlaubt waren. Kurz bevor der Wagen auf Höhe der Frau war, trat sie plötzlich nach links auf die Straße, um sie am Zebrastreifen zu überqueren. Sie wurde von dem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt.
Eine Klage der Frau wies das Oberlandesgericht zurück. Der Autofahrer habe den Unfall nicht schuldhaft verursacht, urteilten die Richter. Schließlich habe er die Absicht der Passantin, plötzlich die Straße zu überqueren, nicht erkennen können. Und mit einem solch überraschenden Verhalten müssen Autofahrer nicht grundsätzlich rechnen. Das gelte auch an einem Zebrastreifen.
Vielmehr hatte die Frau den Unfall nach Ansicht des Gerichts selbst verschuldet. Sie hätte - trotz ihres Vorrangs - vor Betreten des Zebrastreifens auf den Straßenverkehr achten müssen (Az.: 6 U 3 9/03).

Artikel vom 05.03.2005