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Bürgermeisterin
und Rat müssen
Farbe bekennen

Anti-Korruptionsgesetz ab 1. März

Von Dunja Henkenjohann
Werther (WB). Ab 1. März kommen die Karten auf den Tisch: Wenn das Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes NRW in Kraft tritt, muss Bürgermeisterin Marion Weike ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Auch Ratsmitglieder sind verpflichtet, Farbe zu bekennen.

Laut Gesetz haben die Stadtvertreter Mitteilungspflichten gegenüber der Bürgermeisterin. Dazu gehört beispielsweise, dass sie ihren ausgeübten Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, anderen Kontrollgremien, in Organen privatrechtlicher Unternehmen und ihre Funktionen in Vereinen offenlegen.
»In einer Kleinstadt ist das ja nicht allzu viel«, sagt Marion Weike über ihre Nebentätigkeiten. So sitzt Werthers Bürgermeisterin in den Aufsichtsräten der Elektrizitätsversorgung Werther (EWG) und der Kreis-WohnstättenGenossenschaft (KWG). Darüber hinaus ist sie seit 1989 in einer Kommission aktiv, die zukünftige Verwaltungsbeamten für den gehobenen Dienst staatlich prüft. »Ach ja, zwei Vorträge habe ich 2004 auch noch gehalten«, betont die Juristin, die ihre Nebeneinkünfte in der Ratssitzung am 17. März offenlegen wird.
Dass sie als erste Frau der Stadt Farbe bekennen muss, begrüßt Weike. Kritsch sieht sie allerdings die Verpflichtung der Kommunen, beispielsweise die Vergabe von Aufträgen, die über 200 000 Euro liegen, der Gemeindeprüfungsanstalt melden zu müssen. Ebenso hoch ist die Grenze bei Vermögensveräußerungen. »Das beinhaltet einen unheimlich hohen bürokratischen Aufwand«, erläutert Weike. Ähnlich skeptisch sieht sie mit Hinblick auf den »Papierkram« die Verpflichtung der Kommunen, dass bei einem Vergaberegister vor der Auftragsvergabe von Dienstleistungen von mehr als 25 000 Euro und Bauleistungen von mehr als 50 000 Euro angefragt werden muss, ob gegen das Unternehmen etwas vorliegt.
Weitere Kritik übt Weike an der umfangreichen Offenbarungspflicht für Ratsmitglieder. »Ich kann mir schon vorstellen, dass es Bürger abschreckt, in den Rat zu gehen, wenn sie beipielsweise offenlegen müssen, an welcher GmbH sie Anteile besitzen.«
Wie die Stadt Werther das Korruptionsbekämpfungsgesetz im Detail umsetzen wird, wird demnächst geklärt. »Wir werden die Ehrenordnung der Stadt überarbeiten müssen und dem neuen Gesetz anpassen«, sagte Marion Weike dem WESTFALEN-BLATT. In der Ehrenordnung war bisher beispielsweise geregelt, dass die Ratsmitglieder gegenüber der Verwaltung bestimmte persönliche Angaben machen. »Es ist nicht unerheblich zu wissen, wer wo welche Grundstücke hat, um die Befangenheit besser beurteilen zu können«, erklärt Weike. Da sie als Bürgermeisterin zwischen den Stühlen zwischen Politik und Verwaltung sitzt, seien diese vertraulichen Angaben immer direkt auf dem Schreibtisch ihres allgemeinen Vertreters Willi Rose gelandet.

Artikel vom 25.02.2005