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Kein Eintritt im Schwimmbad

Kinder in Tageseinrichtungen müssen nicht zahlen


Rietberg-Neuenkirchen (mobl). Alle Kinder in Tageseinrichtungen haben künftig freien Eintritt, wenn sie mit ihrer Kindergarten- oder Hortgruppe das Kleinschwimmbecken in Neuenkirchen besuchen. Dieser Vorschlag wurde von den Politikern im Schul- und Sozialausschuss einstimmig angenommen.
Der Ausschuss hatte sich mit der Eintrittsgeldregelung für das Schwimmbad befasst, weil eine Beschwerde des Feldmaus-Kindergartens aus Neuenkirchen vorlag. Die Gebührenbefreiung galt bisher nur für den Schwimmuntericht der städtischen Rietberger Schulen, für Kinder bis zu sechs Jahren und für die Trainingsstunden des Schwimmvereins und der DLRG. Den Feldmaus-Kindergarten besuchen aber auch Hortkinder, die älter als sechs Jahre sind und somit bislang nicht von den Eintrittsgebühren befreit waren. Die Altersgrenze von sechs Jahren wird nun aufgehoben, so dass künftig alle Kinder in Tageseinrichtungen keinen Eintritt mehr für den Besuch um Schwimmbad zahlen müssen.

Artikel vom 25.02.2005