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»Mauer« sorgt für Ärger

Lärmschutz am Gewerbegebiet wird Erwartung nicht gerecht

Lübbecke (jug). Auch Jahre nach der Errichtung sorgen Lärmschutzwall und -wand - von einigen Anliegern schlicht als »die Mauer« bezeichnet - am Heuweg für Diskussionen. »Da ist wohl einiges, wenn nicht fast alles in die Hose gegangen«, fasste es Ratsherr Rolf Tiemeyer (CDU) in der Ausschuss-Sitzung am Mittwochabend zusammen.
Lärmschutz oder Ärgernis: Auch die richtige Befüllung der Wand wird inzwischen von verschiedenen Seiten in Zweifel gezogen. Foto: Julia Graf
Wie die Verwaltung mitteilte, seien im November 2002 sowohl die Wand als auch der Wall bepflanzt worden. Starke Regenfälle hatten schon im Sommer zu Abrutschungen am Lärmschutzwall geführt, ebenso im Dezember nach der Bepflanzung. Im Frühjahr 2003 wurden Sicherungsmaßnahmen eingebaut, die Pflanzen wieder eingesetzt. Der »Jahrhundertsommer« 2003 führte dazu, dass viele Pflanzen vertrockneten; auch stellte man fest, dass die ausgewählten Pflanzen ohne künstliche Bewässerung der Schutzwand nicht lebensfähig seien und einige auf dem verdichteten Boden nicht richtig verwurzeln. Im Herbst 2004 wurden 960 Pflanzen auf der Südseite des Walles nachgepflanzt, die Bepflanzungsfirma setzte in die Wand 580 Efeu neu ein.
Das indes ist Anliegern des Heuwegs »sauer aufgestoßen«. Schließlich sei ihnen im Zuge des Vergleichs Mitspracherecht bei der Bepflanzung der Wand zugesichert worden. Doch seit der erstmaligen Bepflanzung habe mit ihnen niemand mehr gesprochen, erklärten sie gegenüber der LÜBBECKER KREISZEITUNG. Seitens der Stadt hieß es hingegen, man gehe davon aus, dass alle Verpflichtungen aus dem Vergleich erfüllt worden seien.
Die »Mauer« sei ohnehin eine Fehlkonstruktion, so die Sicht einiger Anlieger. Durch die enorme Höhe der Wand sei die Fläche, in die das Wasser von oben einsickern könne, viel zu gering.
Die Gewährleistungspflicht der Stadt ist Ende 2004 abgelaufen. Der Baubetriebshof soll zweimal im Jahr das Mähen übernehmen. Für den Betrieb der Bewässerungsanlage der Lärmschutzwand soll nach der Übergabe einer voll begrünten Wand ab kommenden Jahr der Grundstückseigentümer übernehmen.

Artikel vom 25.02.2005