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Nach den Landtagswahlen wieder
einmal zwei Nächte schlafen

Zerklüftete Egge eigenet sich nicht als Nationalpark


Die Grünen im Lande, allen voran die Umweltministerin Bärbel Höhn, möchten das Eggegebirge gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als Nationalpark ausweisen und rechtsverbindlich festlegen. Die Waldflächen der Egge stehen im Wesentlichen im Eigentum des Landes NW, so dass diesem Vorhaben zunächst nichts im Wege steht.
Die Frage ist jedoch: Eignet sich die Egge als mehr oder weniger zerklüftete Waldlandschaft und als nicht großräumiges, arrondiertes Gebiet überhaupt dazu, als Nationalpark ausgewiesen zu werden. Das BNatSchG setzt hier Wesensmerkmale voraus, damit ein Nationalpark festgesetzt werden kann. Wichtige Vorraussetzungen sind die Großräumigkeit und das nationale Interesse. Das Gebiet muss darüber hinaus eine besondere Eigenart besitzen, wissenschaftlich bedeutsam sein und sich in einem überwiegenden Teil in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. Im Nationalpark selbst herrscht ein strenger gesetzlicher Schutz mit Einschränkung oder Verbot der Nutzung.
Das Eggegebirge ist nach meiner Auffassung ein besiedeltes und wirtschaftlich genutztes Gebiet, wo Landschaftsplanung und Erschließungsmaßnahmen ein Erholungsgebiet für den Fremdenverkehr entstehen ließen, wo die Holznutzung (für die Industrie, für Gewerbetreibende und für den priv. Haushalt) und bauliche Entwicklung unter Kontrolle stehen und wo die allgemeine Erholung im »Freien Vorrang« vor der Erhaltung von Ökosystemen gerade nicht mit den Wesensmerkmalen eines Nationalparks übereinstimmen. Ich bezweifele, dass sich in der zerklüfteten und langgestreckten Anlage »Egge« (Breite 200 Meter) ein Artenreichtum an Pflanzen und Tieren entwickeln kann.
Refugien von seltenen Tieren können bei dieser Topografie nicht entstehen. Möglicherweise kann der beabsichtigte »Urwald« aufgrund des Klimawandels (vermehrter CO2-Ausstoß) sich auch nicht so entwickeln, wie man sich dieses vorstellt; unter Umständen geht der Wald durch den »sauren Regen« sogar zugrunde, so dass dann der Mensch wieder regulierend eingreifen muss. Der Begriff »Nationalpark« ist im Gedankengut der Bürger grundsätzlich positiv besetzt. Dieses politisch ausgenutzt, obwohl der Nutzen für das Allgemeinwohl auf der Strecke bleibt.
Die Natur soll um ihrer Selbstwillen geschützt werden. Wir Menschen haben hier eine Bringschuld. Der Schutz sollte jedoch grundsätzlich menschenbezogen bleiben!
Der Leiter der Forstbehörde Paderborn berichtet in jovialer Art und Weise, dass er zwei Nächte nachgedacht habe, um sich dann für den Nationalpark »Egge« zu entscheiden. Möglicherweise wird er nach dem 22. Mai (Landtagswahl) erneut zwei Nächte nachdenken müssen, um sich dann als weisungsgebundener Landesbeamter wieder gegen den Nationalpark »Egge« auszusprechen.
Die Gemeinderäte in Altenbeken und Bad Lippspringe haben per Resolution zunächst für einen Nationalpark »Egge« votiert. Dieses Votum ist zum augenblicklichen Zeitpunkt sicherlich richtig, denn die weitere Entwicklung, gerade vor dem Hintergrund der Landtagswahl, bleibt abzuwarten. Für die Gemeinde Altenbeken als besonders betroffene Gebietskörperschaft ist die Entscheidung der Resolution Chance und Auftrag zugleich, denn es kann nicht sein, dass der Bürgermeister (BM) von Lippspringe vorne auf der Bahn sitzt, die Weichen stellt und die Fahrziele definiert und der Altenbekener BM den Platz auf dem Bremserhäuschen einnimmt.
HUBERT MÜLLER
Pfarrer-Dalkmann-Straße 2
Altenbeken

Artikel vom 26.02.2005