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Verbote zu den
Osterfeiertagen


Bad Oeynhausen (WB). Zahlreiche Veranstaltungsverbote reichen von Gründonnerstag bis Karsamstag. Darauf weist die Verwaltung hin. Bereits ab Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, ist öffentlicher Tanz verboten. Von Karfreitag, Mitternacht, bis Karsamstag, 6 Uhr, sind weiter nicht erlaubt: öffentliche unterhaltende Veranstaltungen, private unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Musik in Gaststätten und Diskotheken.
Während der Hauptzeit des Gottesdienstes sind Theater-, Musik-, Film- und ähnliche Veranstaltungen auch ernsten Charakters verboten. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und 1 000 Euro geahndet werden.

Artikel vom 23.03.2005