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Autoaufbrüche
nicht bewiesen

Angeklagter (34) freigesprochen


Gütersloh (wow). Die Staatsanwaltschaft forderte eine hohe Gefängnisstrafe ohne Bewährung, Verteidiger Gerhard Proske hingegen plädierte auf Freispruch. Am Ende musste Richter Edmund Rammert den 34-jährigen Angeklagten ohne Verurteilung laufen lassen. Die 23 Autoaufbrüche, die dem gebürtigen Polen angelastet wurden, konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Er befindet sich weiterhin auf freiem Fuß.
Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, in der Zeit vom 10. Oktober bis 8. November 2003 in 23 Fällen gewaltsam Pkw aufgebrochen und daraus Autoradios, wertvolle CD-Player und Zubehör entwendet zu haben. Als Tatorte wurden Verl, Rietberg, Gütersloh, Harsewinkel und Erwitte registriert. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf 7157 Euro. Im Gericht sagte der arbeitslose Mann aus, dass er unschuldig sei und zu den Vorwürfen nichts aussagen wolle.
Ein Zeuge verwickelte sich in Widersprüche. Er kenne zwar den Angeklagten seit mehr als 13 Jahren, und er sei mit ihm befreundet, doch mit dem Diebstahl habe er nichts zu tun. In einer ersten Vernehmung bei der Polizei in Gütersloh hatte er noch seinen Freund belastet: »Der macht das mit den Radios professionell. Er holt sich ein paar Typen aus Polen, die begehen die Diebstähle. Er organisiert und verkauft die Radios.« Doch gestern vor dem Gütersloher Schöffengericht wollte er das nicht bestätigen. Damals, so der etwas verwirrte Zeuge (»Ich habe gestern zwei Flaschen Wein getrunken«), habe er sich für einen Schlag in sein Gesicht nur rächen wollen. »Wir hatten Streit, und mir wurde ein Zahn ausgeschlagen.«
Ein zweiter Zeuge sagte aus, dass er den Angeklagten damals bei der Tatausführung nur für zwei bis drei Sekunden unter einer Laterne gesehen habe. Das reichte zwar der Staatsanwaltschaft, aber nicht dem Gericht aus. Richter Rammert: »Der Zeuge hat ihn nicht eindeutig identifiziert.«

Artikel vom 16.02.2005