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Rentner stehen vor
Steuer-Straf-Verfahren

Finanzämter erhalten künftig Kontroll-Mitteilungen


Gütersloh (rec). Gütersloher Rentnern drohen Anzeigen wegen Steuerhinterziehung. Falls sie private Einnahmen neben ihrer Rente bisher nicht dem Finanzamt gemeldet haben, sollten sie die Möglichkeit der Steuer-Amnestie nutzen. Das rät Volker Hüsing vom Finanzamt Gütersloh.
Doch die Uhr tickt. Das Amnestiegesetz können Rentner nur noch bis zum 31. März nutzen. »Von diesem Jahr an bekommen wir Kontroll-Mitteilungen von den Versicherungsträgern. Wir bekommen also mit hoher Wahrscheinlichkeit mit, falls es neben der Rente noch andere Einnahmen aus Mieten, Wertpapieren oder anderen Quellen gegeben hat«, sagt Hüsing. Das Amnestie-Gesetz eröffne eine günstige Gelegenheit, mit dem Finanzamt ins Reine zu kommen: »So günstig war Steuerhinterziehung noch nie«, sagt Finanzamts-Vorsteher Thomas Hartmann.
Von der Amnestie hätten bislang 96 Steuerzahler in Gütersloh, Harsewinkel und dem Nordkreis - dem Einzugsgebiet des Finanzamtes Gütersloh - Gebrauch gemacht. Durch sie seien 1,6 Millionen Euro zusätzlich in die Kasse des Finanzamtes geflossen. Gegenüber Steuersündern, die sich vor dem Gesetz selbst angezeigt hatten, hätten die Amnestienutzer deutlich profitiert. »Einem Steuersünder, der sich selbst anzeigte, blieben am Ende durchschnittlich 40 Prozent seines Eigenkapitals. Den Amnestienutzern blieb weit mehr als die Hälfte«, sagt Hartmann.
Wie hoch die Zahl der Rentner sei, die neben ihrer Rente noch hinzuverdient hätten, vermag Hartmann noch nicht zu sagen. »Die große Mehrheit der Rentner wird auch in Zukunft keine Steuer auf ihre Rente zahlen müssen«, ist er jedoch überzeugt. Für Alleinstehende, die bereits eine Rente beziehen oder die in diesem Jahr in Rente gehen, sind bis zu 1575 Euro im Monat steuerfrei, das entspricht 18 900 Euro im Jahr. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Werden diese Grenzen überschritten oder neben der Rente noch weitere Einkünfte bezogen, muss nach dem neuen Alterseinkünftegesetz fortan eine Einkommenssteuer-Erklärung abgegeben werden.
Das ist jedoch nichts Neues. Renten sind seit jeher steuerpflichtig. Bisher unterlagen Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung nur mit einem gewissen Prozentsatz - dem so genannten Ertragsanteil - der Besteuerung. Dieser Anteil war so gering, dass aufgrund von Freibeträgen bislang häufig keine Einkommenssteuer anfiel. Zum 1. Januar 2005 ist dieser Besteuerungsanteil angehoben worden. Fortan sind 50 Prozent des Rentenbetrags steuerpflichtig. Für Betriebsrenten ändert sich nichts.

Artikel vom 15.02.2005