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Nach »Villa«-Schlägerei:
Angeklagte bleiben straffrei

Amtsgericht stellt Verfahren gegen vier Männer ein

Versmold/Halle (hj). Die unterschiedlichen Ausführungen der vier Angeklagten und einem Geschädigten haben dazu geführt, dass die jungen Männer aus Versmold - alle im Alter zwischen 20 und 22 Jahren - gestern nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden sind. Das Amtsgericht Halle stellte das Verfahren ein.
»Damit eines klar ist«, machte Amtsrichter Michael Hunke deutlich, »das ist kein Freispruch, sondern das vorläufige Einstellen eines Verfahrens, in dem es viele gegensätzliche Aussagen gibt.«
Der Vorfall hatte sich in den Abendstunden des 19. August 2004 in der »Villa« ereignet. Demnach sollen die vier angeklagten Männer - alle ausländische Mitbürger und zum Teil schon strafrechtlich vorbelastet - einen 22-jährigen Kasseler auf dem Weg zur Toilette innerhalb der Kneipe so heftig zusammengeschlagen haben, dass er schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Der Notarzt stellte bei ihm eine starke Schädelprellung, eine schwere Gehirnerschütterung sowie eine offene Wunde am Kopf fest, die genäht werden musste.
Dass es eine Schlägerei gegeben hatte, bestritten die Angeklagten nicht. Einwände gab es jedoch zum Teil massiv gegen den Vorwurf, den 22-Jährigen mit einer Flasche oder einem spitzen Gegenstand niedergeschlagen zu haben. Ihrer Meinung nach sei der Mann nach dem Gerangel im Flur der Kneipe gegen einen Garderobenhaken gefallen und habe sich dort die Kopfverletzung zugezogen.
Von Kollektivschuld, der gemeinsamen Körperverletzung, sprach Richter Hunke. Dabei sei es unerheblich, wer als erster die Hand erhoben und wer absolut nicht zugeschlagen habe. Das konnte auch die Gerichtsverhandlung letztlich nicht aufklären, denn auch der Geschädigte, der als Zeuge auftrat, konnte sich nicht erinnern, wer ihm den Schlag auf den Kopf gegeben habe: »Da waren so viele Fäuste, ich habe meine Hände schützend vors Gesicht gehalten und auch um mich geschlagen«, gab er vor Gericht an. Nur einen Angeklagten hatte er im Gerichtssaal als einen der Schläger erkannt.
Zwei Angeklagte wurden zu je 600 Euro Geldzahlung verurteilt, einer muss 300 Euro zahlen und 30 Arbeitsstunden leisten und der vierte Angeklagte leistet 60 Sozialstunden ab.

Artikel vom 15.02.2005