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Defekt im Schlepp

Gesetzgeber schreibt Regeln vor


Private Abschleppfahrten sind kein Problem, solange alles gut geht. Kommt es aber zu einem Unfall, können nach Erfahrungen des ADAC aus Freunden oder Bekannten schnell erbitterte Gegner werden. Um das Risiko beim Abschleppen möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber feste Regeln vorgeschrieben.
Abgeschleppt werden darf nur ein Fahrzeug, das fahruntüchtig ist und an Ort und Stelle nicht repariert werden kann. Das Pannenfahrzeug muss nicht unbedingt angemeldet oder versichert sein. Probleme kann es allerdings geben, wenn das nicht versicherte Fahrzeug dem Zugfahrzeug auffährt. Die Abschleppstrecke sollte so kurz wie möglich sein, und nur bis zur nächsten Werkstatt oder Garage führen.
Bei einer Panne auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist.
An beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
Motorräder, auch solche mit Beiwagen, dürfen nicht abgeschleppt werden.
Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne geht, sollten beide Fahrer vor dem Start unbedingt Verständigungs-Signale vereinbaren.

Artikel vom 23.03.2005