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Gaspreis-Kritiker spüren
Rückenwind vom Gericht

Initiative wartet immer noch auf E.ON-Klage

Von Karl Pickhardt
Kreis Paderborn (WV). Eine Richterin am Amtsgericht Heilbronn stärkt der Paderborner Initiative »Gaspreise runter« den Rücken. Sie hat die Stadtwerke Heilbronn verpflichtet, ihre Preiskalkulation offen zu legen. Genau das verlangt bekanntlich auch die Paderborner Initiative vom Erdgasversorger E.ON Westfalen Weser. Der weigert sich weiterhin.

Roswitha Köllner, Sprecherin der Initiative »Gaspreise runter«, sieht sich vom Beschluss in Heilbronn in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass auch der Versorger E.ON seine Kalkulation, die zur deutlichen Anhebung der Gaspreise für rund 80 000 Kunden führte, offen legen müsse. Die Richterin in Süddeutschland teile auch die Auffassung der Paderborner Initiative, dass regionale Erdgasversorger Monopolisten seien. Ebenso habe die Richterin festgestellt, dass Kunden bis zur Offenlegung der Kalkulationen die Preisanhebungen zurück behalten dürften und eben nicht unter Vorbehalt zu zahlen hätten. Und nochmals Rückendeckung von der Richterin: Ein vom Energieversorger vorgelegtes Gutachten sei nicht zu akzeptieren: »Die Billigkeitsprüfung obliegt dem Gericht, nicht einer von der Beklagten beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft«, formulierte Richterin Rumler am Amtsgericht Heilbronn.
Die Initiative »Gaspreise runter«, der nach Angaben der Paderbornerin Roswitha Köllner kreisweit immer mehr Menschen zulaufen, wartet weiterhin auf einen von E.ON angekündigten Prozess gegen jene Kunden, die Preisnachforderungen nicht bezahlen wollen. Roswitha Köllner hatte zuletzt im Januar E.ON zur Klage aufgefordert. »Aber die haben Angst, die klagen nicht«, glaubt Köllner. Im Kreis Paderborn haben mehr als 6000 Kunden bei E.ON Westfalen Weser Widerspruch gegen die neuen Preise eingelegt oder zahlen nur unter Vorbehalt. In Heilbronn hatte übrigens ein Richter den Spieß umgekehrt und seinerseits die Stadtwerke verklagt, um eine jetzt vom Amtsgericht richterlich verfügte Offenlegung der Kalkulation zu erzwingen. (AZ 15 C 4394/04)

Artikel vom 15.02.2005