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Fahrschul-Fehde geht weiter

Geschäftsschädigende Äußerungen: Bei Gütetermin Vergleich geschlossen

Von Stefanie Hennigs
Versmold (WB). Die Versmolder Fahrschul-Fehde geht weiter. Im Konflikt zwischen den alteingesessenen Fahrschulen und der seit vergangenem Jahr vor Ort vertretenen Fahrschule Möhring ist es jetzt sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen. Fahrlehrer Christian Kern verpflichtete sich in einem Vergleich vor dem Bielefelder Landgericht, keine geschäftsschädigenden Äußerungen über die Fahrschule in der Öffentlichkeit zu treffen.

Der Vorwurf von Fahrlehrer Rudolf Möhring: Sein Berufskollege soll vor zwei Fahrschülern geäußert haben, dass die Fahrschule Möhring pleite sei und vor Gericht stehe. Außerdem bringe die Fahrschule ihre Schüler ohne Theorie-Unterricht zur Prüfung. Die beiden Fahrschüler hatten dies schriftlich bestätigt. Möhring hatte auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Kerns Anwalt erklärte im Gespräch, dass es einen Widerruf nicht gegeben habe, da Kern diese Aussagen nicht getroffen habe. Auch Kern bestritt während des Gütetermins am Mittwoch, etwas über die finanzielle Lage der Fahrschule gesagt zu haben. Dass zwei Motorradfahrschüler ohne ausreichenden Theorie-Unterricht zur praktischen Prüfung angemeldet worden waren, hätten diese schriftlich bestätigt. Wie mehrfach berichtet, untersucht zur Zeit der Kreis Gütersloh die Vorwürfe.
Nach Auskunft von Landgerichts-Pressesprecher Dr. Hans Misera einigten sich die beiden Parteien vor Richter Eisenberg mit einem Vergleich: Der Beklagte habe sich verpflichtet, die genannten Aussagen nicht wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten. Sollte er sich nicht daran halten, wird eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro fällig. Die beiden von Möhring benannten Zeugen wurden während des Gütetermins nicht gehört.
Rudolf Möhring zeigte sich mit dem Ausgang des Gütetermins zufrieden. »Wir möchten in Versmold in Ruhe arbeiten.« Möhring hatte im Mai eine Zweigstelle seiner Fahrschule in Versmold eröffnet. Die alteingesessenen Fahrschulen Wiewel, Reimus, Pleitner und Kern hatten sich über die »Kampfpreise« beschwert, die Möhring zur Neueröffnung beworben hatte. In einem Gespräch im Straßenverkehrsamt des Kreises hatten sich die Fahrlehrer später darauf verständigt, einen fairen Wettbewerb zu führen. Im August hatten sich schließlich zwei Motorradfahrschüler Möhrings aus Versmold gemeldet. Sie erklärten schriftlich, ohne Theorie-Ausbildung zur praktischen Prüfung angemeldet worden zu sein. Auch Mofa-Fahrschüler hatten nach ihrer Theorie-Prüfung beim TÜV ausgesagt, ohne praktische Ausbildung zur Prüfung zugelassen worden zu sein. Nachdem der Kreis Warendorf - dort hat die Fahrschule Möhring ihren Hauptsitz -ĂŠerklärt hatte, bei einer Prüfung keine Auffälligkeiten festgestellt zu haben, liegt das Verfahren nun beim Kreis Gütersloh. Wann ein Ergebnis vorliegt, konnte der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Detlef Stieg, noch nicht sagen.
Weiterhin im Raum steht die Dienstaufsichtsbeschwerde der vier Fahrlehrer gegen den Kreis Warendorf. Nachdem die Behörde mitgeteilt hatte, bei der Überprüfung der Fahrschule Möhring keinerlei Beanstandungen festgestellt zu haben, hatten die vier Versmolder Fahrschulen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes Warendorf erhoben: Die Sachbearbeitung der Vorwürfe sei fehlerhaft gewesen, da keine relevanten Unterlagen geprüft worden seien. Landrat Dr. Wolfgang Kirsch erklärte jedoch, dass seiner Mitarbeiterin keine Fehler nachzuweisen wären. Nun wollen die vier Fahrlehrer in dieser Frage eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Artikel vom 12.02.2005