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ALG II: Eigenheim
ist nicht gefährdet

»Angemessenes« Eigentum zulässig


Herford (HK). Die seit dem 1. Januar geltenden Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) machen auch Eigenheimbesitzern Sorgen. »Kein Häuslebauer muss wegen Hartz IV Angst um sein Haus haben«, beruhigen die Experten der Volksbank Bad Oeynhausen-Herford. »Ein angemessenes Eigenheim ist bei Hartz IV geschützt. Auch Eigenheimbesitzer, die längere Zeit arbeitslos sind, können ALG II erhalten, ohne ihr Haus verkaufen zu müssen.« Grundsätzlich gilt beim Arbeitslosengeld II die Regelung, dass der Lebensunterhalt zunächst aus vorhandenem Vermögen bestritten werden muss. Im Unterschied zu Geldvermögen, das jenseits bestimmter Freibeträge in voller Höhe eingesetzt werden muss, wird selbst genutztes Wohneigentum darauf allerdings nicht angerechnet, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Größe der Immobilie als »angemessen« beurteilt wird. Für eine vierköpfige Familie kann ein Wohnraum von maximal 130 Quadratmeter als Anhaltspunkt gelten.

Artikel vom 14.02.2005