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Investor lobt
die Auestadt

Neubau einer Seniorenwohnanlage

Von Elke Bösch
Rahden (WB). Eine Seniorenwohnanlage mit elf Wohneinheiten soll auf dem südlichen und östlichen Teil des Kirchengrundstückes Ecke Gartenstraße/Am Brullfeld entstehen. Der potentielle Investor, die Firma GS projekt-bau & grund GmbH aus Petershagen und die Kirchengemeinde stellten das Projekt im Bauausschuss vor.

Geplant sind vier Baukörper mit je zwei Wohneinheiten und ein Baukörper mit drei Wohneinheiten und einer Gemeinschaftsanlage. Auch eine Garagenanlage gehört zu dem Objekt. »Die Kirchengemeinde Rahden möchte diese Grundstücksfläche als Erbpachtgrundstücke (99 Jahre Laufzeit) übertragen«, teilte die Verwaltung mit. Und dort sehen Investor und evangelische Kirchengemeinde einen Knackpunkt. Ein Sprecher von GS projekt-bau & grund äußerte im Fachgremium Befürchtungen, das daran eine Vermarktung vielleicht scheitern könnte. Er gab aber zu bedenken, dass Rahden ein sehr interessanter Standort sei. Deshalb schloss er eine erfolgreiche Vermarktung nicht aus. Wegen Bedenken hinsichtlich der Erbbaugrundstücke wird die Kirchengemeinde bis zum 31. Dezember 2005 das Grundstück für das Petershäger Unternehmen reservieren. Sollten die Wohnungen in dieser Zeit nicht zu vermarkten sein, so besteht für GS projekt-bau & grund ein Rücktrittsrecht. »Wir wünschen uns natürlich, dass das Projekt realisiert werden kann«, sagte Pfarrer Körling Lansky. Diese Bebauung fülle die Fläche gut aus. Die Diakonie, die dort seit kurzen eine Behinderteneinrichtung betreibt, stehe dem Projekt positiv gegenüber. Ob eventuell doch ein Verkauf in Frage kommt, wollte Lansky nicht ausschließen. Das sei allerdings Angelegenheit der Landeskirche und diese sei gegen den Verkauf von kirchlichen Grundstücken.
Um die Marktchancen zu analysieren, müsse die Firma in die Werbung, hieß es seitens der Verwaltung. Da die Seniorenwohnanlage nach dem Bebauungsplan nicht zulässig sei, wolle die Firma vor Beginn der Werbeaktivitäten abklären, ob die Stadt ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in der gewünschten Form überhaupt durchführen würde.
Der Ausschuss stimmte einer Änderung des Bebauungsplans grundsätzlich zu. Er ist damit einverstanden, dass der Bauträger, die GS projekt-bau & grund GmbH, vor Einleitung der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes zunächst durch Werbung für das Vorhaben abfragt, ob die Wohnungen im Erbbaurecht zu vermarkten sind.

Artikel vom 12.02.2005