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Mitarbeiter des
Pfarrverbundes
sollen mitreden

Wahl einer Vertretung möglich

Von Matthias Kleemann
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Der Pastoralverbund St.-Ursula - St.-Heinrich - St.-Joseph ist möglicherweise einer der ersten im Erzbistum Paderborn, in dem eine Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt wird. Die Mitarbeiter sind jetzt zu einer Personalversammlung eingeladen, die am Dienstag kommender Woche, um 17 Uhr, im Pfarrer-Rüsing-Haus stattfindet.

Für die Gemeinde St. Ursula gab es bereits vor der Gründung des Verbundes eine MAV. Mitarbeitervertretung nennt sich auf kirchlicher Ebene das Gremium, das in der privaten Wirtschaft Betriebsrat und im öffentlichen Dienst Personalrat heißt. Da es Pastoralverbünde noch nicht so lange gibt, ist die MAV in Pastoralverbünden erst seit kurzem geregelt. Nach Auskunft von Meinolf Schwerter, dem Vorsitzenden der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn, wurde die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zum 1. Juni 2004 dahingehend geändert. Schwerter wird bei der Personalversammlung anwesend sein, um zu informieren.
Initiiert haben die Versammlung zwei Personen, die selbst nicht in die MAV gewählt werden können, Pfarrer Wolfgang Braun und Reinhildis Dreier, die Leiterin des Edith-Stein-Kindergartens. Aufgrund der sozial und wirtschaftlich großen Veränderungen sei eine MAV wünschenswert, schreibt Braun dazu im Pfarrbrief.
Auf 50 bis 60 Personen schätzt Reinhildis Dreier die Zahl aller hauptamtlichen, nebenamtlichen und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter. In der Hauptsache sind das die Erzieherinnen in den Kindergärten, aber auch der Küster und die Pfarrsekretärin zählen dazu. Weil jeder von ihnen - auch das ist neu - das aktive und passive Wahlrecht hat, beträgt die Zahl der MAV-Vertreter, der MAVO zufolge, fünf Personen.
Ähnlich wie ein Betriebsrat muss die MAV bei Kündigungs- oder Neueinstellungsabsichten angehört werden. Sie muss über die Eingruppierung der Mitarbeiter informiert werden und darf bei der Gestaltung der Dienstzeiten oder des Arbeitsplatzes mitreden. Schließlich ist sie vertraulicher Ansprechpartner für jeden Mitarbeiter, beispielsweise bei Mobbing. Getagt wird je nach Bedarf. Für die Sitzungen sind die Vertreter von der Arbeit freigestellt. Eingeschränkt werden die MAV-Rechte durch den so genannten Tendenzschutz, der die Kirche als Dienstherr beispielsweise berechtigt, darauf zu achten, dass die Mitarbeiter einen Lebenswandel im Sinne der katholischen Lehre führen.
Der Organisationsgrad im Erzbistum ist relativ hoch. Nach Auskunft von Meinolf Schwerter gibt es 430 bis 450 von 630 möglichen Mitarbeitervertretungen. Die Arbeitsgemeinschaft, der er vorsitzt, sorgt für den Erfahrungsaustausch und organisiert die Fortbildung der Vertreter bei der Kommende in Dortmund. Themen wie die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung oder Hartz IV werden dort vermittelt.
Am Dienstag soll noch nicht gewählt, sondern erst geklärt werden, ob sich genügend Personen bereit finden, in der MAV mitzuarbeiten. Sollte das der Fall sein, muss beim Generalvikariat die Erlaubnis zur MAV-Gründung beantragt werden. Dann wird ein Wahlvorstand, der meistens vom Pastor geleitet wird, aktiv und bereitet die Wahl vor.

Artikel vom 11.02.2005