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Festzuschuss deckt
nicht alle Kosten

Neuregelungen beim Zahnersatz

Seit Jahresbeginn gelten neue Abrechnungsregeln beim Zahnersatz: Kassenpatienten, denen der Dentist statt einer Brücke eine aufwändigere Behandlung mit einem Implantat empfiehlt, können den Zahnersatz selbst wählen.
Die Krankenkassen zahlen für die Grundversorgung in einfacher Ausführung mit preiswertem Material etwa den gleichen Zuschuss wie bisher. Bei einer teuren Variante müssen gesetzlich Versicherte jedoch zuzahlen.
»Es ist damit zu rechnen, dass Ärzte verstärkt Leistungen anbieten werden, die über die gesetzlichen Kassenleistungen hinausgehen«, warnt die Verbraucherzentrale NRW: »Wer da nicht aufpasst und es versäumt, die veranschlagten Leistungen einer Behandlung vorher von der zuständigen Krankenkasse prüfen zu lassen, muss unter Umständen für eine Zahnsanierung tiefer als nötig in die Tasche greifen.«
Die Krankenkassen zahlen für Kronen, Brücken und Prothesen nur noch feste Regelsätze, die sich am Befund orientieren. Das bedeutet, muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die Kasse stets den gleichen Zuschuss, egal welche Behandlungsmethode gewählt wurde.
Zusatzleistungen müssen extra bezahlt werden. Patienten sollten ihrem Zahnarzt nach Höhe der Eigenanteile fragen und keinen Vertrag unterschreiben, ohne sich vorher bei der Kasse erkundigt zu haben. Krankenkassen prüfen den Heil- und Kostenplan, den Zahnärzte ihren Patienten vorlegen müssen. Zum Vergleich am besten einen zweiten Plan von einem anderen Zahnarzt kostenlos erstellen lassen.
Ein Teil der Kosten lässt sich auch künftig mit dem Bonus-Heft sparen. Wenn ein Patient in den letzten fünf Jahren nachweislich einmal pro Jahr beim Zahnarzt war, erhöht sich der Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent. Wer in den vergangen zehn Jahren den Vorsorgetermin nicht verpasst hat, erhält von der Kasse als Finanzspritze 65 Prozent hinzu.
Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den doppelten Zuschuss, wenn sie die medizinische Grundversorgung beim Zahnersatz in Anspruch nehmen. Bei Laborleistungen sollte zudem darauf geachtet werden, dass eine feste Kostengrenze vorher schriftlich zugesichert wird.

Artikel vom 11.02.2005