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Ein Fall für zwei


Nachbarn sind gemeinsam für Bäume auf ihrer Grundstücksgrenze verantwortlich. Beide Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von dem Baum keine Gefahr ausgeht, teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Der Verein beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, der einen Grundstückseigentümer zur Zahlung von 50 000 Euro verurteilte. Eine Eiche war auf das Haus des Nachbarn gefallen. Die Eigentümer mussten sich den Schaden teilen, weil den Richtern zufolge auch beide verantwortlich sind. Laut Anwaltverein gehört dem Eigentümer der Teil des Grenzbaums, der sich auf seinem Grundstück befindet. Nachbarn müssen einen Grenzbaum zum Beispiel auf Krankheiten überprüfen (Az.: V ZR 33/04).

Artikel vom 24.03.2005