10.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Keine Tempo-30-Zone

Stadt lehnt Neuregelung für Blessenstätte ab


Gütersloh (rec). Polizei und Stadt lehnen die Einführung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Unter den Ulmen, Blessenstätte und Herzebrocker Straße ab. Die von der BfGT gewünschte Geschwindigkeits-Reduzierung widerspreche den Kriterien der Straßenverkehrs-Ordnung.
Die Größe der gewünschten Tempo-30-Zone sei für einen Kraftfahrer nicht mehr überschaubar. So sei solch eine Zone zwischen der Friedhofstraße und der Straße Unter den Ulmen einst probeweise eingeführt, aber wegen zahlreicher Einsprüche wieder zurückgenommen worden. Die Her-zebrocker Straße wiederum stelle sich nach dem Ausbau als gestalterische Einheit dar. Eine plötzliche Reduzierung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer wäre nicht nachvollziehbar. Der BfGT war es in ihrem Antrag vor allem um größere Sicherheit für Schulkinder gegangen.

Artikel vom 10.02.2005