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Flammender Appell mit Auflagen

Gemeinde fackelt nicht lange: Osterfeuer müssen genehmigt werden


Hiddenhausen (HK). Die Gemeinde Hiddenhausen fackelt nicht lange und weist schon jetzt darauf hin, dass die am vierten Märzwochenende geplanten Osterfeuer erlaubnispflichtig sind.
Die Anträge für diese »Feuer der Brauchtumspflege« sind in der Zeit vom 14. Februar bis 18. März in der Bürgerinformation der Gemeinde Hiddenhausen schriftlich zu stellen, heißt es in einer Mitteilung. Die Gebühr in Höhe von 15 Euro sei bei Antragsabgabe zu entrichten. Antragsformulare können bei Bedarf auch zugeschickt werden. Vereine und Verbände können sich in diesem Fall an die zuständige Mitarbeiterin in der Bürgerinformation, % 05221/9640, wenden.
Da von den Osterfeuern eine Belastung für die Umwelt ausgeht und auch eine als störend empfundene Belästigung für die Nachbarschaft entstehen kann, werden die Genehmigungen nur unter der Einhaltung verschiedener Auflagen (und nur am Ostersamstag und Ostersonntag) erteilt.
Dazu gehört beispielsweise, dass als Brennmaterial nur trockener Baum- und Strauchschnitt in einer Menge von bis zu drei Kubikmetern in Frage kommt. Auf die Verwendung von Tannen- und Fichtenreisig sollte wegen der starken Rauchentwicklung komplett verzichtet werden.

Artikel vom 11.02.2005