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Rechte nach Konfirmation


Mit der Konfirmation wird unter anderem das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, zum Teil schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand erst als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

Artikel vom 05.03.2005