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Skulptur für Namentafeln der Toten

Verwaltung schlägt Gebührenerhöhung für kommunalen Friedhof vor

Schloß Holte-Stukenbrock (ms). Der kommunale Friedhof in Stukenbrock arbeitet seit Jahren nicht kostendeckend. Allein für das Haushaltsjahr 2004 übersteigen die Kosten um 31 810 Euro die Einnahmen. Die Verwaltung schlägt dem Ordnungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, der am Montag, 14. Februar, tagt, vor, die Gebühren für Grabstätten zu erhöhen.

Mit einer pauschalen Gebührenerhöhung um 25,5 Prozent könnte der Friedhof dieses Jahr kostendeckend arbeiten. Die Verwaltung will aber nicht nach dem Gießkannenprinzip erhöhen. Die Urnengräber und -beisetzungen seien immer beliebter geworden, seien aber bisher im Verhältnis zu Erdbeisetzungen zu günstig berechnet worden. Die Kosten für die Urnenbeisetzung hätten sich aber verdoppelt. Bei den Grabnutzungsgebühren müsse auch der gesamte Unterhaltungsaufwand des Friedhofs berücksichtigt und auf Urnen- und Erdgräber gerecht verteilt werden. Bisher kostet ein Erdgrab in Stukenbrock jährlich 18 Euro, für die Nutzungsdauer von 25 Jahren insgesamt 450 Euro. Dieser Betrag soll auf 22,20 Euro jährlich erhöht werden, das ergibt für 25 Jahre 555 Euro. Das Urnengrab soll demnächst statt 6,60 Euro 11,40 Euro jährlich, statt 132 Euro für 20 Jahre künftig 228 Euro kosten. Auch die Kosten für die Trauerfeier und Aufbahrung wie auch die für eine mögliche Umbettung sollen nach Vorschlag der Verwaltung steigen.
1999 wurde ein anonymes Grabfeld angelegt und mit einer freistehenden Skulptur aus Wesersandstein ausgestattet. Künftig sollen auch halb-anonyme Gemeinschafts-Urnengräber möglich werden. Während die Kosten für die anonyme Bestattung bei 180 Euro für die gesamte Laufzeit festgelegt werden sollen, ist ein halb-anonymes Grab mit 300 Euro wesentlich teurer, weil durch die Dokumentation der Namen der Verstorbenen höhere Kosten entstehen, die Gräber eine größere Grünfläche aufweisen und Einfassungen dafür angelegt sind. Das halb-anonyme Grabfeld soll nach dem Vorschlag der Verwaltung ebenfalls eine freistehende Skulptur erhalten. Gedacht ist dabei an ein Signum, bestehend aus einer Basisplatte mit Sitzbank und drei Pfeilern. Zwischen den Pfeilern sollen zu beiden Seiten etwa acht Zentimeter hohe Namentafeln eingelassen werden können. Die Kosten für die Skulptur betragen 4000 Euro.

Artikel vom 08.02.2005