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Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt Herste
Die Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 50 von Herste (Stadt Bad Driburg) in Richtung Istrup (Stadt Brakel) entspricht in Folge der fortgeschrittenen Bebauung nicht mehr den Merkmalen des § 5 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen-StrWG NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. 1995 S. 1028). Gem. § 5 Abs. 3 StrWG NRW wird im Einvernehmen mit der Stadt Bad Driburg und der Bezirksregierung Detmold die Ortsdurchfahrt Herste von
bisher:Station 0,000 bis Station 0,274 auf
nunmehr:Station 0,000 bis Station 0,407
um 133 Meter verlängert.
Planunterlagen können beim Kreis Höxter, Abt. Straßen (Zimmer Nr. 710), Moltkestr. 12, 37671 Höxter, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Höxter, Abt. Straßen, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, einzulegen.
Höxter, den 4.2.2005Kreis Höxter - Der Landrat
i.V. Dr. Ulrich Conradi
Kreisdirektor

Artikel vom 09.02.2005