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Finanzamt gibt
»Elster«-Tipps

Unbürokratische Spendenlösung

Paderborn (WV/ka). Den meisten Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld. Trotzdem schieben viele den ungeliebten »Formularkram« wochenlang vor sich her oder lassen es sogar ganz. Rüdiger Mattick, der Leiter des Finanzamts Paderborn, rät allen, kein Geld zu verschenken und ihren Antrag auf Steuererstattung zu stellen.

Um den Bürgern die Arbeit zu erleichtern, hat das Finanzamt Paderborn die wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2004 zusammengestellt. Nach Auskunft des Finanzamtschefs können die Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung auch per »ElsterFormular« am PC erstellen und auf elektronischem Wege an das Finanzamt versenden. Alternativ gilt weiter das Barcode-Verfahren.
Wer sich über Elster näher informieren möchte, sollte sich schon einmal die »Elster-Aktionstage« am 18. Februar (8 bis 12 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Paderborn) und 19. Februar (9 bis 12 Uhr im Finanzamt) notieren.
Wie das Finanzamt weiter mitteilt, wird nur noch ein vereinfachter Nachweis (Geltungsdauer für Maßnahmen zwischen dem 28. Dezember 2004 und dem 30. Juni 2005) gefordert für Spenden zugunsten der Opfer der Flutkatastrophe in Südasien. Für die steuerliche Behandlung von Spendenaktionen und von Unterstützungsleistungen durch Unternehmer für geschädigte Geschäftspartner gelten unbürokratische und vereinfachende Verwaltungsregelungen.
Danach reicht grundsätzlich der Einzahlungsbeleg, eine Buchungsbestätigung oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck bei Einzahlung auf eines der dafür eingerichteten Sonderkonten aus. Arbeitslohnspenden können unmittelbar den steuerpflichtigen Arbeitslohn mindern. Ein Unternehmen kann die Zuwendung von Wirtschaftsgütern oder betrieblichen Nutzungen und Leistungen (nicht hingegen Geld) an seebebengeschädigte Unternehmen als Betriebsausgabe abziehen.
www.ElsterFormular.de

Artikel vom 05.02.2005