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Erfolg durch genetischen
Fingerabdruck erzielt

CDU: DNA-Analyse muss selbstverständlich werden

Kreis Gütersloh (WB). Die CDU-Kreistagsfraktion des Kreises Gütersloh unterstützt den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, die DNA-Analyse stärker bei der Verbrechensaufklärung einzusetzen.
»Der Fall Rudolf Moshammer hat gezeigt, was für ein hervorragendes Mittel die Kriminalistik hier besitzt«, sagte Ludger Kaup, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. »Binnen weniger Stunden hat die DNA-Spur zur Festnahme des mutmaßlichen Mörders des Modemachers geführt.« Seit der Einführung der DNA-Datei beim Bundeskriminalamt im Jahr 1998 gibt es eine Vielzahl auch weniger spektakulärer Ermittlungserfolge: Ein Viertel aller dort gespeicherten Daten hat inzwischen auf die Spur eines Täters geführt. 320 Tötungs-, 820 Sexual- und fast 2000 Körperverletzungs- und Raubdelikte konnten seitdem mit Hilfe der DNA-Analyse aufgeklärt werden. Darauf weist die CDU hin.
Die Möglichkeiten der DNA-Analyse sind aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Sie werden durch erhebliche bürokratische Hürden eingeengt, so die Sicht der Fraktion. Die Entnahme der notwendigen Speichelprobe und die Speicherung der Analysedaten bedürfen zum Beispiel der Zustimmung eines Richters. Das führt zu einem immensen Verwaltungsaufwand. Es ist auch nicht zu verstehen, warum die DNA-Analyse nur bei schweren Straftaten und Sexualdelikten angewendet werden darf. »Der genetische Fingerabdruck muss wie der seit 100 Jahren bewährte normale Fingerabdruck in der gesamten Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden. Die Ermittlungserfolge sprechen eine eindeutige Sprache. Darum sind wir und unsere Kollegen im Landtag dafür, die DNA-Analyse ohne Richtervorbehalt bei allen Straftaten anzuwenden«, teilt die Fraktion mit.
Die CDU sei mit einem entsprechenden Antrag bereits im Jahr 2003 auf dem richtigen Weg gewesen. Bisher sei der umfassende Einsatz der DNA-Analyse allerdings am Widerstand der rot-grünen Regierung in Düsseldorf gescheitert, kritisierte Kaup.

Artikel vom 03.02.2005