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Casino-Vize
soll 10 000
Euro zahlen

Verfahren eingestellt

Bad Oeynhausen (WB). Wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage musste sich der Vize-Direktor des Spielcasinos Bad Oeynhausen, Conrad S., vor dem Amtsgericht Minden verantworten. Das Verfahren ist vorläufig eingestellt worden, verbunden mit der Auflage an ihn, innerhalb eines Monats 10 000 Euro Geldbuße an die Landeskasse zu zahlen.

Nach der dreistündigen Beweisaufnahme hatte Richter Christian von Borries den Prozessbeteiligten dies vorgeschlagen. Die Strafprozessordnung lasse dies zu, wenn eine geringfügige oder leichte mittlere Schuld zur Debatte stehe. Der Anwalt von S. unterstrich deutlich, dass diese Vorgehensweise kein Schuldeingeständnis seines Mandanten sei.
Der Vorfall, um den es vor Gericht ging, liegt mehrere Jahre zurück. Vor sechs Jahren sollten zwei neue Croupiers aus einer Berliner Spielbank in Bad Oeynhausen eingestellt und höher eingruppiert werden als andere Neulinge. Der Betriebsrat legte Widerspruch ein. Ob dieser fristgerecht erfolgte, versuchte das Arbeitsgericht Hamm im Jahr 2000 zu klären. Eine Aussage Schulzes in diesem Prozess nahm der Betriebsrat zum Anlass, ihn wegen uneidlicher Falschaussage anzuklagen. S. hatte erklärt, der Betriebsrat habe sich seinerzeit nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen zu der Personalmaßnahme geäußert. Deshalb habe das Casino die neuen Mitarbeiter einstellen dürfen. Von einem Fristversäumnis des Betriebsrates sei bei vorhergehenden Gerichtsterminen nicht die Rede gewesen, erklärte dazu die Klägerseite.
Zahlt S. den Betrag innerhalb der vorgegebenen Frist, ist das Verfahren endgültig eingestellt.

Artikel vom 03.02.2005