03.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Lkw-Unfall: Staatsanwalt
stellt Ermittlungen ein

Fahrlässige Tötung wird ausgeschlossen


Grundsteinheim/Paderborn (WV). Der Unfall am 11. November im vergangenen Jahr hatte die Bürger im Kreis Paderborn schockiert. In den frühen Morgenstunden war ein Lkw bei Glatteis von der Sauertalbrücke bei Grundsteinheim 25 Meter in die Tiefe gestürzt. Der 38-jährige Fahrer kam ums Leben.
Kritik hatte es damals am Zustand der Straße gegeben. Jetzt hat Paderborns Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann die Ermittlungen eingestellt. Den Mitarbeitern des Landesbetriebes Straßenbau könne nicht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht werden. Diesen obliege zwar die Pflicht, die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen zu erhalten, es sei aber »völlig unmöglich, alle öffentlichen Straßen und Plätze durch Bestreuen gefahrlos zu machen«, heißt es in einer Erklärung des Oberstaatsanwaltes.
Eine Fahrlässigkeit scheide auch deswegen aus, weil zurzeit des Unfalls um 5.50 Uhr die Straßenbaubehörde den Winterdienst noch nicht ausgeführt haben musste. Eine Streupflicht habe vor 6 Uhr selbst dann nicht bestanden, wenn es sich um eine besonders gefährliche Stelle gehandelt hätte.

Artikel vom 03.02.2005