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Nachweise
für Spenden


Gütersloh (WB). Für die steuerliche Behandlung der Spenden zugunsten der Opfer des Seebebens gelten vereinfachte Spendennachweise, teilt das Finanzamt Gütersloh mit. Danach reicht der Einzahlungsbeleg, eine Buchungsbestätigung oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck bei Einzahlung auf eines der dafür eingerichteten Sonderkonten aus. Ein Unternehmen kann die Zuwendung von Wirtschaftsgütern oder betrieblichen Nutzungen und Leistungen (nicht hingegen Geld) an seebebengeschädigte Unternehmen als Betriebsausgabe abziehen. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni.

Artikel vom 02.02.2005