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Holter Wald
und Wege
erleben

Unter Schutz stellen

Schloß Holte-Stukenbrock (ms). Nach Willen der Stadt wird der Holter Wald nicht zum FFH-Gebiet, wohl aber mit Einschränkungen als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Diese Stellungnahme, die der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung in Teilen einstimmig beschlossen hat, geht jetzt an den Kreis Gütersloh. Wie in der WESTFALEN-BLATT-Ausgabe vom 28. Januar berichtet, sieht die Stadt die Voraussetzungen für ein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) nicht erfüllt und bezieht sich damit auf das so genannte »Neuland-Gutachten«. Allerdings sei der Holter Wald schützenswert, müsse aber als Naherholungsgebiet den Bürgern nutzbar bleiben. Pufferzonen am Landerdamm und an der Tenge-Rietberg-Straße, die nicht unter Naturschutz stehen sollen, Parkplätze für Jogger und Besucher und ein mögliches Baulanderweiterungsgebiet westlich des Brahmsweges fordert die Stadt in ihrer Stellungnahme.
Die SPD stimmte nicht zu, die FFH-Gebietsmeldung zu verweigern und wandte sich auch gegen die Pufferzonen an der Tenge-Rietberg-Straße und am Landerdamm und das Freihalten der Fläche am Brahmsweg. Christian Hayk (CDU) betonte, es sei eine »dolle Sache«, dass Interessen des Kreises Gütersloh, des Eigentümers, der Bürger und des Naturschutzes unter einen Hut zu bringen seien. Bürgermeister Hubert Erichlandwehr sagte, das Naherholungsgebiet Holter Wald biete eine große Chance für die Bürger, Wanderwege würden festgeschrieben. Die Stadt sei sich einig mit dem Eigentümer und unternehme nichts gegen die Interessen der Bürger. Vielmehr könnten sie Wald und Wege erleben - und das für alle Zeit festgeschrieben. »Das ist eine positive Diskussion«, sagte der Bürgermeister.

Artikel vom 02.02.2005