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Chip kann Leben retten

Neue Gesundheitskarte der Orga GmbH vorgestellt

Von Mario Berger (Text und Foto)
Frank Büttner und Dr. Matthias Eickhoff (Orga Kartensysteme GmbH/v.l) erklären den Bundestagesabgeordneten Ute Berg und Helga Kühn-Mengel die Handhabung des Vier-Augen-Prinzips, mit dem ein unbefugter Datenzugriff unmöglich sein soll.

Paderborn (WV). Die neue elek-tronische Gesundheitskarte speichert neben Personendaten auch Informationen wie Gesundheitszustand, verschriebene Medikamente oder Notfalldaten. Im Beisein der Bundestagsabgeordneten Ute Berg und Helga Kühn-Mengel wurde die High-Tech-Karte gestern bei der Orga Kartensysteme GmbH vorgestellt.
Äußerlich unterscheidet sich die Karte, bis auf ein Lichtbild, kaum vom Vorgängermodell. Große Unterschiede zeigen sich erst bei den »inneren« Bestandteilen. Der Informationsträger, der 2006 für gesetzlich und privat Versicherte eingeführt werden soll, teilt sich in zwei Datenbereiche. Der administrative Teil wird wie bisher Informationen über Person und Krankenversicherung enthalten. Neu ist unter anderem die Möglichkeit der papierlosen Übertragung eines gespeicherten Rezepts.
Der zweite »freiwillige« Datenbereich ermöglicht die Speicherung einer Patientenakte oder von Notfallinformationen wie Blutgruppe, chronische Leiden oder Medikationen. »Allein in Deutschland sterben jedes Jahr mindestens 16 000 Menschen aufgrund nicht aufeinander abgestimmter Medikamente«, kritisierte Kühn-Mengel. Deshalb empfiehlt sie, gesundheitsrelevanten Informationen auf freiwilliger Basis speichern zu lassen. »Der Patient bleibt Herr der Daten.« Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung zeigte sich davon überzeugt, das die Patienten die Möglichkeiten der Karte auch nutzen werden.
»Das neue Kartensystem erfüllt die höchsten Sicherheitsanforderungen«, versicherte Frank Büttner von der Orga Kartensysteme GmbH. Nicht nur der neue Prozessorchip sei vor unbefugten Zugriffen sicher, auch das sogenannte Vier-Augen-Prinzip mache einen Missbrauch unmöglich. Das Lesegerät benötigt neben der Karte des Patienten auch einen sogenannten Heilberufsausweis des behandelnden Arztes oder Apothekers. Erst beide Karten sowie die Freigabe durch den Patienten mittels PIN ermöglichen den Zugriff auf die brisanten Informationen.

Artikel vom 03.02.2005