Rahden (WB). Die Stadt Rahden weist darauf hin, dass vom 4. Februar bis einschließlich 4. März der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, »Gerichtsstraße/Flachsstraße«, für die Errichtung eines Kinos im Bereich des alten Postgebäudes an der Weher Straße bei der Stadtverwaltung Rahden öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf dieses Änderungsplanes Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Auestadt, Zimmer 33, Lange Straße 9, während der Dienststungen eingereicht werden.