01.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Flurbereinigung verzögert nicht

A-33-Bau sofort nach Bodenbewertung möglich - Warten auf die Trasse

Von Klaus-Peter Schillig
Halle (WB). Zehn Jahre ist für ein Flurbereinigungsverfahren keine Zeit. Auch wenn es noch länger dauern würde - der Bau der A 33 würde dadurch nicht verzögert. Das hat gestern der Leiter des Amtes für Agrarordnung in Bielefeld, Bruno Cramer, im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT versichert.

Wie bereits vergangenen Mittwoch berichtet, hat die Bezirksregierung Detmold ein Flurbereinigungsverfahren beantragt, weil das im Zuge der Planungen für die A 33 im Haller und Borgholzhausener Gebiet als »geringeres Mittel des Eingriffs in Eigentum« angesehen wird als die Enteignung. Zuständig für die Eröffnung des Verfahrens ist jetzt die Flurbereinigungsbehörde beim Regierungspräsidenten in Münster. Beauftragt mit der Durchführung wird das Amt für Agrarordnung in Bielefeld, zuständig sein wird hier Planungsdezernent Hans-Heinrich Hölscher.
»Erst einmal aber halten wir ganz still«, kündigte Bruno Cramer an, denn solange nicht entschieden ist, auf welcher Trasse weitergeplant wird und solange eben diese Trasse nicht parzellengenau eingezeichnet ist, muss kein einziger Grundstückseigentümer angesprochen werden. Erst wenn im Spätsommer oder Herbst die Offenlegung der neuen Pläne, vermutlich für die K-Trasse, abgeschlossen ist, folgen in Sachen Flurbereinigung die nächsten Schritte: Abgrenzung des Verfahrensgebietes, Information der voraussichtlich Beteiligten und der Träger öffentlicher Belange, Bildung der Teilnehmergemeinschaft (in der alle Grundstückseigentümer, Pächter und Erbbauberechtigten Mitglied werden), Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. Wichtigster Schritt, bevor in Verhandlungen über Ankauf, Verkauf oder Grundstückstausch eingetreten wird, ist die Bodenbewertung. Alle Grundstücke im Verfahrensgebiet werden von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen in einem aufwändigen Verfahren unter die Lupe genommen, damit niemand durch Tausch oder Kauf benachteiligt wird.
Wenn diese Bodenbewertung abgeschlossen ist und mögliche Widersprüche entschieden sind, könnten theoretisch die Bagger anrücken - wenn dann auch die Planer und die Planfeststellungsbehörde so weit sind. Das Amt für Agrarordnung jedenfalls kann dann Kraft seines Amtes die benötigten Grundstücke in den Besitz des Bundes - des Bauherren der A 33 - einweisen.
Auf Bruno Cramer und Hans-Heinrich Hölscher jedenfalls wartet eine reizvolle Aufgabe - allerdings kein Neuland. Cramer hat bereits an mehreren Flurbereinigungsverfahren im Zusammenhang mit Autobahnbauten mitgewirkt: an der »Hansalinie« (A 1), an der A 30 und der A 31. Schwerer ist es dadurch geworden, so Cramer, dass inzwischen viel mehr Ausgleichsflächen vorgeschrieben sind. Beispiel A 33: Der Abschnitt 7.1 zwischen B 476 in Pium und Schnatweg in Künsebeck erfordert etwa 80 Hektar nur für den Straßenbau - und weitere 380 Hektar an Ausgleichsflächen.

Artikel vom 01.02.2005