Herford (HK). Das verheerende Ausmaß der Flutkatastrophe in Südasien hat zu einer großen Spendenbereitschaft der Bürger geführt. Für diese Spenden gilt ein vereinfachter Spendennachweis: Nach Mitteilung des Finanzamtes Herford reicht grundsätzlich der Einzahlungsbeleg, eine Buchungsbestätigung oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck bei Einzahlung auf eines der dafür eingerichteten Spendenkonten aus. Arbeitslohnspenden können unmittelbar den steuerpflichtigen Arbeitslohn mindern. Ein Unternehmen kann des Weiteren zum Beispiel die Überlassung von Wirtschaftsgütern oder betrieblichen Nutzungen und Leistungen an seebebengeschädigte Unternehmen als Betriebsausgaben abziehen. Die Vereinfachungsregeln gelten für Maßnahmen bis zum 30. Juni 2005.